Othmane

Othmane und seine kleine Schwester Duha Aline

Der 16-jährige Othmane hatte große Sehnsucht nach seiner Mutter, die er fast eineinhalb Jahre nicht mehr gesehen hatte. Sie lebt mittlerweile in Deutschland, wo sie am 10. Mai 2014 Othmanes kleine Halbschwester Duha Aline zur Welt brachte. Das Ausländeramt in Cuxhaven verbot seiner Mutter, ihren Sohn zu besuchen. Hätte sie sich dem widersetzt, hätte sie nicht zurück zu ihrem Mann und ihrer Tochter nach Deutschland reisen dürfen.

Hintergründe

Zohra, die Mutter von Othmane und Duha Aline lernt ihren Mann Maher Al Mahdi 2013 in Hemmoor kennen und lieben, wo sie bald darauf auch standesamtlich heiraten. Im Mai 2014 kommt ihr erstes gemeinsames Kind, die kleine Duha Aline, zur Welt. Zohra stammt ursprünglich aus Marokko und hatte als Erntehelferin in Spanien gearbeitet, bevor sie nach Deutschland kam. Ihr Mann stammt aus dem palästinensischen Autonomiegebiet im Westjordanland. Als knapp 2 Wochen nach Duha Alines Geburt das erste Schreiben von der Ausländerbehörde kommt, gilt er als „aus humanitären Gründen geduldet (mittlerweile hat er eine auf 2 Jahre befristete Aufenthaltserlaubnis). Zohra, die mit einem Besuchsvisum nach Deuschland eingereist war, hätte das Land eigentlich mit dessen Ablauf am 04. November 2013 verlassen müssen. Durch ihre Risikoschwangerschaft war sie nach § 25.5 des Aufenthaltsgesetzes „unverschuldet an der Ausreise gehindert “ und galt ebenfalls als „aus humanitären Gründen geduldet“. Nach der Geburt waren gemäß Ausländerbehörde diese Gründe nicht mehr gegeben. Anders als es z.B. in den USA der Fall gewesen wäre, hatte Duha Aline durch ihre Geburt in Deutschland nicht automatisch auch die Staatsbürgerschaft ihres Geburtslandes. Und so schrieb Landrat Kai-Uwe Bielefeld 14 Tage nach Duha Alines Geburt an den Anwalt der Familie, er beabsichtige, das Kind (die kleine Duha Aline) zur Ausreise aufzufordern.

Hätten Zohra und Duha Aline das Land verlassen müssen, hätte ihr Ehemann und Vater Maher die beiden wegen seiner Staatenlosigkeit nicht begleiten können.

Mit Hilfe einer Petition auf change.org gelang ein erster Erfolg: Zum 23. September 2014 wurde der Rückführungserlass des Landes Niedersachsen dahingehend geändert, dass die Trennung von Familien als Verstoß gegen internationale Menschenrechte gilt. Fortan ist Familientrennung verboten und Kommunen sind in der Rechtsauslegung verpflichtet, die internationalen Menschenrechte zu achten.

Zurück zu Othmane

Zu dieser Zeit befindet sich Zohras 16-jähriger Sohn Othmane noch in Spanien. Er lebt bei Freunden, die allmählich mit der Situation überfordert sind. Abgesehen davon, dass Othmane die Schule nicht besuchen darf, weil seine Mutter als allein Sorgeberechtigte vor Ort nicht greifbar ist, vermisst er seine Mutter sehr und möchte unbedingt seine kleine Schwester Duha Aline kennen lernen. Ihn in Spanien zu besuchen, mitsamt ihrem Ehemann und ihrer kleinen Tochter, wäre vielleicht eine Lösung gewesen. Vor Ort hätte sich bestimmt auch die Schulsituation des Jungen klären lassen.

Aber leider hat die palästinensische Behörde bis heute keine Pässe für Duha Aline und ihren Vater ausgestellt, so dass diese Zohra nicht hätten begleiten können. Zu allem Übel kündigte das Ausländeramt des Landkreises Cuxhaven an, wenn Zohra das Land verlasse, dürfe sie nicht wieder einreisen, also nie wieder zurück zu ihrem Mann und ihrer Tochter.

Vor lauter Sehnsucht machte sich der 16-jährige Othmane auf eigene Faust auf den Weg nach Hemmoor. Es ist ein großes Glück für die Familie, eine große Freude und Erleichterung, dass nun alle beisammen sind und endlich zusammenwachsen darf, was zuammen gehört. Othmane ist schon nach kurzer Zeit sehr beliebt in Hemmoor. Er gilt als fleißg und verlässlich und träumt von einer Ausbildung als Mechatronker oder Elektriker. Der Trainer des lokalen Fußballvereins will ihn wegen seines Talents sogar in der Landesliga vorstellen.

Aber kurz vor Weihnachten verweigern die Behörden dem 16-jährigen das Aufenthaltsrecht. Er müsse ausreisen, heißt es – obwohl völlig ungewiss wäre, wo er unterkommen könnte und ganz egal, ob und wie sein Lebensunterhalt gesichert wäre. Zohra ist ratlos und verzweifelt. Wie kann sie die drohende Abschiebung ihres minderjährigen Sohnes verhindern? Als allein Sorgeberechtigte trägt sie auch die alleinige Verantwortung für das Wohlergehen ihres Sohnes.

Wes Geistes Kinde

Mal wieder verstieß der Landrat damit in der Adventszeit gegen geltende europäische Menschenrechte. Unbegleitete Jugendliche dürfen nicht abgeschoben werden! Das bestätigt auch der aktuelle Erlass des zuständigen niedersächsischen Ministeriums. Wenn man die ganze Geschichte verfolgt, könnte man den Eindruck bekommen, als gönne da irgendwer – ob Landrat oder Ausländerbehörde – der kleinen Familie ihr Glück nicht. Wie kann ein Mensch so kalt sein, nicht zu erkennen – oder womöglich sogar wissentlich hinzunehmen? – wie traumatisierend es für Kinder und ihre Eltern ist, gewaltsam auseinander gerissen zu werden?

Keine Abschiebung des mittellosen minderjährigen Bruders von Duha Aline

Bitte unterzeichnen auch Sie die Petition für Othmane, gegen seine Abschiebung und die damit verbundene Trennung von seiner gerade erst wiedergefundenen Familie:

„Heute ist Deutschland bunt, Zermübetatktik der Behörden war gestern! Sie haben die Macht zu zeigen, dass wir alle Charlie sind. Jetzt heißt es, die internationationalen Regeln, die eine Abschiebung des Minderjährigen verbieten, anzuerkennen. Suchen wir gemeinsam nach Möglichkeiten und Lösungen, damit die Familie zur Ruhe kommen kann und nicht ständig in Furcht vor den Behörden ist. Deutschland ist bunt und das will gelebt werden!“
(Angela Heinssen, Juristin, Erstellerin der Petition für die Familie Al Mahdi)

© Andrea Wlazik

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